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Gerne stehe ich Ihnen für dieses zur Verfügung, schreiben Sie mir und erklären mir kurz Ihr Vorhaben.

Bernd Cüppers | Internationaler Kameramann

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Hier finden Sie einige Konditionen für meine Tätigkeit als Kameramann. Ob Zuschläge oder Equipment von Dritten.

Internationaler Kameramann | Bernd Cüppers

Zuschläge

Neben einer vereinbarten Tagesgage erhebe ich Zuschläge für Arbeiten am Sonntag, sowie an Feiertagen.

In den Zeiten von 22.00 bis 05.00 fällt ein Nachtzuschlag an. 

Andere Verreinbarungen sind mittels eines Vertrag zwischen den Parteien zu regeln.

Technik & Dienstwagen

Sollten Technik (Kamera, Licht, Ton) für die Dreharbeiten von Dritten gestellt werden, so muss dieses in einem einwandfreiem und drehfertigen Zustand sein. Eventuelle Schäden am Equipment müssen vor Drehbeginn durch den Verleiher protokolliert werden.

Fahrzeuge, welche für Dreharbeiten gestellt werden, müssen den StVO-Vorschriften entsprechen. Vorschäden und Zustand sind durch den Verleiher zu protokollieren.

Ich übernehme weder für Technik noch für Fahrzeuge eine Garantie, wenn diese von Dritten gestellt werden.

 

Zahlungsziel für Auftraggeber

Nach Abschluss der von mir erbrachten Leistung muss ein Zahlungseingang 30 Tage nach Zustellung meiner Schlussrechnung erfolgen. Folgend tritt der Verzug ein.

Andere Verreinbarungen sind mittels eines Vertrag zwischen den Parteien zu regeln.